Asbestsanierung nach TRGS 519

Die versteckte Gefahr

Hierzu habe ich mich in unserem Betrieb spezialisiert. Dazu habe ich an der Asbest-Akademie den Sachkunde-Lehrgang gemäß Anlage 4C – TRGS 519 belegt, den Lehrgang mit einer staatlichen Sachkunde-Prüfung abgelegt und darf daher Sanierungsarbeiten nicht nur durchführen, sondern auch jegliche Art von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten gemäß Anlage 4 TRGS 519 beaufsichtigen.

Seit 1993 ist Asbest in Deutsch­land verboten. Der Grund: Die einge­atmeten Fasern können Lungenkrebs verursachen. In den Jahr­zehnten davor sind hier­zulande Millionen Tonnen asbesthal­tiger Materialien verbaut worden. Ein Groß­teil davon steckt auch heute noch in Dach- und Fassadenplatten oder verbirgt sich irgendwo in den Gebäuden. Wurde von einem Labor bestätigt, dass Ihr Haus Asbest enthält, dann müssen Sie sich über eine Sanierung Gedanken machen. Hier hilft Ihnen nur ein staatlich geprüfter Spezialist, der unter extremen Sicherheitsvorkehrungen die Bearbeitung und die Entsorgung einleiten darf.

Hierzu hat sich Stephanie Jahrke in unserem Betrieb spezialisiert. Sie hat an der Asbest-Akademie den Sachkunde Lehrgang gemäß Anlage 4C – TRGS 519 belegt, den Lehrgang mit einer staatlichen Sachkunde-Prüfung abgelegt und darf daher Sanierungsarbeiten nicht nur durchführen, sondern auch jegliche Art von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten gemäß Anlage 4 TRGS 519 beaufsichtigen.

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